Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.10.1991
- 33 C 2578/91 -
Kein Recht zur Mietminderung bei fünftägiger Störung des Fernsehempfangs, einmaliger vormittäglicher Lärmbelästigung sowie kurzfristige Verschmutzung des Treppenhauses
Vorliegen eines nur unerheblichen Mangels
Ist der Fernsehempfang für fünf Tage gestört, ist es einmal an einem Vormittag zu einer Lärmbelästigung gekommen und war das Treppenhaus mal kurzfristig verschmutzt, so liegen nur unerhebliche Mängel vor. Der Mieter ist daher nicht berechtigt seine Miete zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr
Gestörter Fernsehempfang rechtfertigte keine Mietminderung
Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt a. M. habe der gestörte
Kein Mietminderungsrecht bei einmaliger kurzer Lärmstörung
In den durch die Abbrucharbeiten verursachten
Verschmutzung des Treppenhauses von kurzer Dauer begründet kein Minderungsrecht
Zudem seien die Mieter nicht berechtigt gewesen, so das Amtsgericht, ihre Miete wegen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2014
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1992, 971/rb)
Jahrgang: 1992, Seite: 971 NJW-RR 1992, 971 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1992, Seite: 242 WuM 1992, 242
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17541
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17541
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.