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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 03.11.1997
- 1 C 1320/96 -
Mietminderung wegen rostigem Wasser und Raumtemperatur von 16-18 °C in den Wintermonaten
Minderungsquote von 20 bzw. 30 % angemessen
Weist das Wasser eine Rostverfärbung auf und lassen sich die Wohnräume nur bis zu einer Temperatur von 16-18 °C beheizen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 bzw. 30 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Görlitz entschied zu Gunsten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Görlitz (zt/WuM 1998, 180/rb)
- Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.1975
[Aktenzeichen: 7 O 80/74]) - Regelmäßige Raumtemperatur von 19°C rechtfertigt Mietminderung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 08.06.2012
[Aktenzeichen: 63 S 423/11]) - 10 % Mietminderung bei rostigem Leitungswasser
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.02.1980
[Aktenzeichen: 211 (154) C 3195/79])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1998, Seite: 180 WuM 1998, 180
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Dokument-Nr. 12575
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