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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.02.2002
- 716A C 265/01 -
Verschattung und eingeschränktes Sichtfeld durch nachträglich angebauten Balkon rechtfertigen Mietminderung von 10 %
Mietsache mit Mangel behaftet
Wird durch den nachträglichen Anbau eines Balkons der Lichteinfall und das Sichtfeld der darunter liegenden Wohnung eingeschränkt, so liegt ein Mietmangel vor. Dieser rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
Im zugrunde liegenden Fall baute die Vermieterin im Dezember 2000 an einer Wohnung einen Balkon an. Dieser hatte eine Länge von 7 m und eine Tiefe von 1,50 m. Die Mieter
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied zu Gunsten
Sichtbehinderung stellte wesentlichen Mangel dar
Aus Sicht des Amtsgerichts habe
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, ra-online (zt/WuM 2002, 486/rb)
Jahrgang: 2002, Seite: 486 WuM 2002, 486
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Dokument-Nr. 16582
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