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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.08.1995
- 38 C 483/95 -
Zulässige Mietminderung von 15 % aufgrund Baugerüstes mit Planen
Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Verdunklung, fehlende Balkonnutzung, umherlaufenden Bauarbeitern und erhöhter Einbruchsgefahr
Eine Mietminderung von 15 % ist nicht zu beanstanden, wenn es aufgrund eines Baugerüstes mit Planen zu einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung aufgrund der Verdunkelung, der fehlenden Nutzung der Balkone, umherlaufender Bauarbeiter und der erhöhten Einbruchsgefahr kommt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Wohnungsmieterin eine
Recht zur Mietminderung aufgrund Baugerüstes mit Planen
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe die Miete um 15 % mindern dürfen. Denn die Wohnnutzung sei aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2017
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1996, 30/rb)
- Bauarbeiten und Fassaden-Gerüst: Mietminderung bei eingerüstetem und mit Folie verklebtem Wohnhaus
(Amtsgericht Mainz, Urteil vom 28.11.1996
[Aktenzeichen: 10 C 49/96]) - Mietminderung wegen Baugerüst, gestörtem Fernsehempfang, sehr lauten Bauarbeiten und verschmutztem Treppenhaus
(Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994
[Aktenzeichen: 63 S 439/93])
Jahrgang: 1996, Seite: 30 WuM 1996, 30
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Dokument-Nr. 25176
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