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Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2011
- 211 C 19/10 -
Unmittelbar vor dem Waschbecken befindliche Toilette, fehlender Spülkasten sowie fehlende bzw. verschiedenfarbige Fliesen rechtfertigen Mietminderung
Gebrauchstauglichkeit des Badezimmers war erheblich eingeschränkt
Befindet sich die Toilette unmittelbar vor dem Waschbecken, fehlt der Spülkasten und fehlen Fliesen oder sind sie verschiedenfarbig, ist die Gebrauchstauglichkeit des Badezimmers erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die
Recht zur Mietminderung wegen Mängel im Bad bestand
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die
Fehlender Spülkasten bereits unzumutbar
Bereits
7 % Minderung für fehlende und verschiedenfarbige Fliesen
Zudem dürfe nach Auffassung des Gerichts ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2013, 221/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 221 WuM 2013, 221
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Dokument-Nr. 15876
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