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Landgericht Münster, Urteil vom 19.02.2004
- 8 S 425/03 -
Befreiung von mietvertraglich übernommener Pflicht zum Winterdienst bei gesundheitlichen Problemen möglich
Mieter konnte wegen Krankheit nicht mehr Schneeräumen
Mieter werden von der mietvertraglich übernommenen Pflicht zum Winterdienst dann frei, wenn sie persönlich aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeiten nicht mehr erledigen können und weder private noch gewerbliche Dritte zur Übernahme der Arbeiten zu finden sind. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein schwerbehinderter Mann bei Abschluss des Mietvertrages zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet. Seit Unterzeichnung des Mietvertrages vor rund neun Jahren hatte sich sein Gesundheitszustand aber derart verschlechtert, dass es ihm unmöglich geworden war, den
Keine Firma wollte den Winterdienst übernehmen
Zuvor hatte er versucht, eine Firma mit dem
Landgericht: Mieter von Winterdienst befreit
Das Landgericht Münster entschied, dass der
Richter: Mieter kann Winterdienst nicht mehr verrichten - Dritte sind nicht bereit dazu
Mieter würden von dieser Verpflichtung frei, wenn ihnen persönlich aus gesundheitlichen Gründen die Durchführung des Winterdienstes nicht mehr möglich sei und weder private Dritte noch gewerbliche Firmen, die in dem Ort, in dem sich das Mietobjekt befindet, ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz haben, bereit sind, diese Verpflichtung zu übernehmen.
Mieter trifft kein Verschulden an seiner Krankheit
Der Vermieter könne auch nicht einwenden, dass der
Keine Garantiehaftung
Schließlich habe der
Das Urteil ist aus dem Jahr 2004 und erscheint im Rahmen der Reihe "Schneechaos in Deutschland".
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Der Mieter wird von seiner vertraglich übernommenen Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes jedenfalls dann frei, wenn er diesen aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr verrichten kann und eine Übertragung des Dienstes auf private oder gewerbliche Dritte nicht möglich ist, da diese zur Übernahme des Dienstes nicht bereit sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Münster
- Amtsgericht Münster, Urteil vom 17.11.2003
[Aktenzeichen: 8 C 2951/03]
Jahrgang: 2004, Seite: 193 WuM 2004, 193
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Dokument-Nr. 9063
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