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Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 18.04.1979
- 23 C 471/76 -
Recht zur Mietminderung bei Feuchtigkeit in der Wohnung
Minderungsquote von 50 % kann gerechtfertigt sein
Besteht eine erhebliche Feuchtigkeit und Nässe in einer Wohnung, kann eine Minderungsquote von 50 % gerechtfertigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leverkusen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Durchfeuchtungen eines Teppichbodens und Tropfwasser durch eine Zimmerdecke ein
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Leverkusen stellte fest, dass aufgrund der eheblichen Feuchtigkeit und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2013
Quelle: Amtsgericht Leverkusen, ra-online (zt/WuM 1980, 163/rb)
Jahrgang: 1980, Seite: 163 WuM 1980, 163
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Dokument-Nr. 16479
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