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Amtsgericht München, Urteil vom 08.08.2018
- 154 C 20100/17 -
Unterlassene Streukontrolle: Verkehrssicherungspflichtigen trifft bei Unfall wegen Glatteis volle Haftung
Gewerblich ausgeübte Winterdienste unterliegen im Vergleich zu privaten Anliegern erhöhten Sorgfaltspflichten
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine unterlassene Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen begründen kann.
Die 54-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls fuhr damals gegen 8 Uhr mit ihrem Fahrrad zum Einkaufen zu einem
Sachverhalt
Die Klägerin bestätigte, dass Straßen und Wege im Wesentlichen frei von
Parkplatz wurde nicht geräumt oder gestreut
Die mit den Räum- und Streupflichten befasste beklagte Unternehmerin teilte der Versicherung mit, dass das Unternehmen am 3. März 2015 den
AG bejaht fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Das Amtsgericht München gab dem Antrag der Radfahrerin gegen die Beklagte auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro und Feststellung der Verpflichtung der Klägerin, auch alle künftigen Schäden ersetzen zu müssen, statt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine Rechtsgutsverletzung durch die unstreitigen Verletzungen der Klägerin an dem rechten Mittelfinger vorliege. Diese sei durch die fahrlässige Verletzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2019
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- LG Coburg zum Umfang der Räum- und Streupflicht auf einem Hallenbadparkplatz
(Landgericht Coburg, Urteil vom 11.05.2011
[Aktenzeichen: 13 O 678/10]) - Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Nutzung eines erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weges bei Glatteis
(Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2019
[Aktenzeichen: 74 C 1611 / 18])
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Dokument-Nr. 26915
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