Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013
- 48 C 31/12 (5) -
Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnung rechtfertigen Mietminderung von 20 %
Vermieter muss fehlende Ursächlichkeit zwischen Schimmelpilzbildung und Baumängeln beweisen
Tritt in der Wohnung Feuchtigkeit und Schimmelpilz auf, so kann dies eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen. Behauptet der Vermieter, dass die Schimmelpilzbildung nicht auf Baumängel zurückzuführen ist, so muss er dies beweisen. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da im Wohn- und Schlafzimmer sowie in der Küche Feuchtigkeit und Schimmel auftrat. Die Vermieterin erkannte das
Recht zur Mietminderung wegen Schimmelbildung bestand
Das Amtsgericht Osnabrück entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen habe ein
Kein Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit zwischen Schimmelbildung und Bausubstanz
Zudem müsse nach Ansicht des Amtsgerichts der Vermieter beweisen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass der Schimmel bzw. die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2014
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/WuM 2014, 137/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 137 WuM 2014, 137
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17938
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17938
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.