Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015
- 8 C 149/15 -
Kein Recht zur Mietminderung aufgrund heißer ungedämmter Rohre einer Einrohrheizung
Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar
Der Umstand, dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung heiß werden und die Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, rechtfertigt keine Mietminderung. Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Zur Begründung führten sie an, dass im Winter in ihrer Wohnung Temperaturen von 24-26 °C herrschten. Dies war darauf zurückzuführen, dass die ungedämmten
Heiße ungedämmte Rohre einer Einrohrheizung rechtfertigen keine Mietminderung
Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen die Mieter. Ihnen habe kein
Vorliegen eines unerheblichen Mietmangels
Nach Auffassung des Amtsgerichts stellen Innentemperaturen von 24-26 °C im Winter einen nur unerheblichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2015
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/GE 2015, 1226/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1226 GE 2015, 1226
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21739
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21739
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.