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Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 18.07.1980
- 3 C 396/80 -
Ausfall der Heizung berechtigt zu einer Mietminderung von 25 %
Mieter muss keine Instandsetzungsarbeiten an der Heizungsanlage ausführen
Fällt die Heizung aus, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung des Mietzinses. Darüber hinaus ist er nicht zu Instandsetzungsarbeiten an der Heizungsanlage verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Waldbröl hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete wegen eines Ausfalls der
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Waldbröl entschied zu Gunsten des Mieters. Ein Recht zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2013
Quelle: Amtsgericht Waldbröl, ra-online (zt/WuM 1980, 206/rb)
- Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.1975
[Aktenzeichen: 7 O 80/74]) - 75 % Mietminderung wegen totalem Heizungsausfall während der Heizperiode
(Landgericht Berlin, Urteil vom 10.01.1992
[Aktenzeichen: 64 S 291/91]) - Heizungsausfall an Weihnachten rechtfertigt Mietminderung um 25 Prozent
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.2011
[Aktenzeichen: 33 C 588/11-76])
Jahrgang: 1980, Seite: 206 WuM 1980, 206
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Dokument-Nr. 14978
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