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Amtsgericht Jülich, Urteil vom 10.04.2012
- 4 C 85/11 -
Nicht verkehrssicheres Treppengeländer berechtigt zu einer Mietminderung
Mietminderung von 10 % angemessen
Ist das Treppengeländer in einem Wohnhaus nicht verkehrssicher, so darf der Mieter die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Jülich hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund eines defekten Treppengeländers minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete. Die Knieleistem des Geländers waren ausschließlich am oberen und unteren Ende mit dem Boden der Treppe verbunden. Die beiden Querholme im Verlauf des Geländers reichten nicht bis zur Treppenwange, sondern endeten frei schwebend oberhalb der Treppenstufen. Der Vermieter akzeptierte die
Mietminderung gerechtfertigt
Das Amtsgericht Jülich gab den Mietern recht. Nach einem Sachverständigengutachten konnte davon ausgegangen werden, dass das
10 % Mietminderung angemessen
Das Amtsgericht Jülich hielt für diesen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2012
Quelle: Amtsgericht Jülich, ra-online (zt/WuM 2012, 552/rb)
- Anspruch des Mieters auf Installation von Handläufen im Treppenbereich eines Townhouses
(Landgericht Berlin, Urteil vom 12.05.2022
[Aktenzeichen: 67 S 30/22]) - Mietminderung wegen Baugerüst, gestörtem Fernsehempfang, sehr lauten Bauarbeiten und verschmutztem Treppenhaus
(Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994
[Aktenzeichen: 63 S 439/93]) - Veraltetes Heizungssystem begründet Mietmangel - Fehlende Hoftür, defekter Treppenlichtschalter, undichte Wohnungseingangstür und nicht abschließbare Hoftür sind Bagatellen
(Amtsgericht Bremerhaven, Urteil vom 26.05.1992
[Aktenzeichen: 59 C 1214/91])
Jahrgang: 2012, Seite: 552 WuM 2012, 552
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Dokument-Nr. 14432
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