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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.05.2014
- 4 Bs 26/14 -
Keine Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligen bzw. erstmaligem Cannabiskonsum
Ein- bzw. erstmaliger Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit gelegentlichem Cannabiskonsum
Einem Autofahrer kann nicht deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil er ein- oder erstmalig Cannabis konsumiert hat und dabei Auto gefahren ist. Denn der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit dem gelegentlichen Cannabiskonsum. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 geriet ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass er kurz zuvor
Verwaltungsgericht setzte einmaligem mit gelegentlichem Cannabiskonsum gleich
Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte den Eilantrag ab. Seiner Auffassung nach habe die Behörde die
Oberverwaltungsgericht verneinte Gleichsetzung von einmaligem mit gelegentlichem Cannabiskonsum
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Der erst- oder einmalige Cannabiskonsum sei nicht mit einem gelegentlichen Cannabiskonsum gleichzusetzen. Denn der Begriff der gelegentlichen Einnahme setze einen mehrmaligen und somit mindestens zweimaligen Konsum voraus. Der allgemeine Sprachgebrauch verstehe den Begriff "gelegentlich" im Sinne von "manchmal", "häufiger, aber nicht regelmäßig", "öfters", "hin und wieder" oder "ab und zu". Damit beschreibe der Begriff ein mehr als einmal eintretendes Ereignis. Selbst wenn der Begriff "gelegentlich" auch "bei Gelegenheit" bedeuten kann, so beziehe er sich weiterhin auf mehrere Ereignisse.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 02.01.2014
[Aktenzeichen: 5 E 5116/13]
- Schon einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: 16 B 332/07]) - Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Drogenkonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 2 L 103/10 und 2 L 215/10 (vom 27.05.2010)])
Jahrgang: 2014, Seite: 3260 NJW 2014, 3260
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Dokument-Nr. 19096
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