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Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 19.08.2014
- M 6b E 14.2930 -
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit BAK von weniger als 1,1 Promille rechtfertigt Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Anordnung kann auf § 13 Nr. 2 d) der Fahrerlaubnisverordnung gestützt werden
Wird einer Autofahrerin wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,1 Promille von einem Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen, so muss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden. Eine entsprechende Anordnung ist nach § 13 Nr. 2 d) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu treffen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Amtsgericht entzog einer Autofahrerin im Januar 2014 die
Kein Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht München entschied gegen die Autofahrerin. Ihr habe kein Anspruch auf
Eilbedürftigkeit nicht ersichtlich
Ohnehin habe dem Antrag nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entgegengestanden, dass eine Eilbedürftigkeit nicht ersichtlich war. Es sei für das Gericht nicht nachvollziehbar gewesen, warum die Autofahrerin nunmehr dringendst auf die
Mögliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer schloss vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis aus
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sei eine vorläufige Erteilung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
- Keine Wiedererteilung einer vom Strafgericht entzogenen Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2014
[Aktenzeichen: 10 S 1748/13]) - Gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit 1,55 Promille rechtfertigt Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.05.2013
[Aktenzeichen: 1 M 123/12])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 712 DAR 2014, 712
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Dokument-Nr. 19199
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