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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2008
- 5 U 44/08 -
Haftungsausschluss unter Teilnehmern eines Fahrsicherheitstrainings unwirksam
Hinweis zum Haftungsausschluss in AGBs kann sich nur auf Veranstalter beziehen
Die Teilnehmer eines Sicherheitstrainings zur Verbesserung der Fahrsicherheit sind über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGBs des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.
Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem
Gericht weist auf Unsinnigkeit des Haftungsausschlusses aufgrund der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge hin
Entgegen der Meinung des Beklagten sei kein
Kläger und Beklagter müssen je die Hälfte des Schadens tragen
Da der exakte Unfallhergang nicht geklärt werden konnte, nahm das Gericht eine Mithaftung des Klägers von 50 Prozent an, so dass der Beklagte die Hälfte des Schadens tragen musste.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8674
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