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Landgericht Berlin, Urteil vom 04.04.2000
- 64 S 485/99 -
Störung der Nachtruhe durch laute Heizungsgeräusche berechtigt zur Mietminderung von 7,5 %
Gebrauchstauglichkeit der Wohnung war erheblich eingeschränkt
Gehen von einer Heizungsanlage die Nachtruhe störende Geräusche aus, so ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin entschied gegen die
Grenzwerte der DIN 4109 unerheblich
Nach Auffassung des Landgerichts sei es unbeachtlich gewesen, dass sich die
Deutliche Störwirkung der Heizungsanlage
Ausgehend von einem Ruhepegel von 20 dB (A) in der Nachtzeit im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Kein Recht zur Mietminderung bei schwergängiger Hauseingangstür und subjektiv zu laut empfundenen Heizungsgeräuschen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 27.10.2006
[Aktenzeichen: 63 S 186/06]) - Störende Klopfgeräusche der Heizung im Schlafzimmer berechtigen zu einer Mietminderung
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 23.11.1977
[Aktenzeichen: 4 S 95/77]) - Klopfgeräusche der Heizung während Heizperiode stellt Mietmangel dar
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.07.2018
[Aktenzeichen: 1 S 317/17])
Jahrgang: 2000, Seite: 607 NJ 2000, 607 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2000, Seite: 490 NZM 2000, 490
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Dokument-Nr. 14556
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