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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2005
- 67 S 238/02 -
Recht zur Mietminderung von 5 % aufgrund Lärmbelästigung durch Jazzkeller
Kein Ausschluss des Minderungsrechts wegen fehlendem Baumangel und Überschreitung des Lärmpegels durch Spitzenwerte
Geht von einem Jazzkeller eine Lärmbelästigung aus, so rechtfertigt dies selbst dann eine Mietminderung von 5 %, wenn gar kein Baumangel vorliegt und nur vereinzelt durch Spitzenwerte die Lärmgrenze überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Mieter einer Wohnung berechtigt waren wegen einer
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin entschied, dass den Mieterin ein
Minderungsquote von 5 %
Aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte der TA-Lärm sei nach Ansicht des Amtsgerichts eine Minderungsquote von 5 % der Nettokaltmiete angemessen gewesen. Dabei habe es keine Rolle gespielt, dass die Überschreitung der Lärmgrenzwerte nur auf vereinzelte Spitzenwerte und nicht auf eine Dauerbelastung beruhte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2005, 869/rb)
- Lärmbelästigung durch Disconacht und Livemusik in einer Gaststätte rechtfertigt Mietminderung von 15 %
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 19.07.1990
[Aktenzeichen: 5 C 274/90]) - Gläser im Schrank zittern wegen lauter Musik: 50 % Mietminderung bei starkem Nachbarlärm
(Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989
[Aktenzeichen: 113 C 168/89 (9)])
Jahrgang: 2005, Seite: 869 GE 2005, 869
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Dokument-Nr. 16662
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