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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.04.2021
- 67 S 358/20 -
Schimmelbefall aufgrund von Vermieter vorgegebenen Lüftungsverhaltens rechtfertigt Mietminderung
Vermieterseitiges Informationsblatt wies nicht auf an Jahreszeit und Außentemperatur ausgerichtetes Lüftungsverhalten hin
Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall, weil sich die Mieter an das vom Vermieter in einem Informationsblatt vorgegebene Lüftungsverhalten halten und dieses nicht auf ein bedarfsgerecht an die Jahreszeit und die Außentemperatur angepasstes Ablüften hinweist, begründet dies ein Recht zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Berliner Wohnung kam es im
Vorgaben zum Lüftungsverhalten Ursache für Schimmelbildung
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kam zum Schluss, dass die
Recht zur Mietminderung
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied auf Basis des Sachverständigengutachtens zu Gunsten der Mieterin. Diese Entscheidung wurde vom Landgericht Berlin in der Berufungsinstanz bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts sei der Mieterin kein Fehlverhalten anzulasten. Denn in dem Informationsblatt sei unrichtigerweise nicht auf das für einen Laien nicht ohne weiteres erkennbare bedarfsgerechte an die Jahreszeit und die Außentemperaturen anzupassendes Ablüften hingewiesen worden. Die Mieterin könne daher gemäß § 536 Abs. 1 BGB ihre Bruttomiete um 25 % mindern.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.10.2020
[Aktenzeichen: 25 C 124/19]
- Tägliches drei- bis viermaliges Stoßlüften für berufstätigen Mieter zumutbar
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2015
[Aktenzeichen: 2-17 S 51/14]) - Recht zur Mietminderung in Höhe von 20 % aufgrund Schimmelbefalls an Außenwänden infolge defekter Fenster
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2014
[Aktenzeichen: 211 C 446/13])
Jahrgang: 2021, Seite: 634 GE 2021, 634
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Dokument-Nr. 30394
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