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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 28.05.2024
- 8 S 7/23 -
Unwirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen fehlender Lesbarkeit der Begründung aufgrund geringer Schriftgröße
Schriftgröße von 4-5 zu klein für Lesbarkeit
Ist die Begründung einer Modernisierungsmieterhöhung nicht lesbar, weil eine zu geringe Schriftgröße von 4-5 gewählt wurde, ist die Mieterhöhung formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Abschluss mehrerer Arbeiten an einem Miethaus in Hessen beanspruchte die Vermieterin im September 2019 eine
Formelle Unwirksamkeit der Modernisierungsmieterhöhung
Das Landgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung des Amtsgericht. Ein Anspruch auf Zahlung der erhöhten Miete bestehe nicht, da die
Lesbarkeit setzt Mindestschriftgröße von 6 voraus
Zwar sehe das Gesetz für Erklärungen in Textform eine normierte Mindestgröße von Text oder Zahlen nicht voraus, so das Landgericht. Es liege aber in der Natur der Sache, dass der Zweck der Textform nur erreicht werden könne, wenn der Text für einen Durchschnittskunden mühelos lesbar ist. Dies sei hier nicht der Fall. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2024
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 2024, 467/rb)
- Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 30.04.2021
[Aktenzeichen: 312 C 135/20]
Jahrgang: 2024, Seite: 467 WuM 2024, 467
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Dokument-Nr. 34420
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