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Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.2008
- 307 S 144/07 -
Recht zur Mietminderung von 50 % bei erheblichem Schimmelbefall des Wohnzimmers
Keine Vereitelung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch bloßes Schweigen
Ist das Wohnzimmer einer Mietwohnung in erheblichem Maße von Schimmel befallen, so kann dies eine Mietminderung von 50 % rechtfertigen. Zudem ist in dem bloßen Schweigen des Mieters auf eine Aufforderung des Vermieters, Untersuchungen zu dulden, keine Vereitelung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen zu sehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund eines Lecks im Dach des Wohnhauses zu einem mehrfachen Eindringen von Wasser in das
Recht zur Mietminderung in Höhe von 50 % bestand
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe angesichts des erheblichen Schimmelbefalls im
Kein Ausschluss des Minderungsrechts durch Schweigen
Nach Auffassung des Landgerichts sei das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2015
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/ZMR 2008, 456/rb)
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Jahrgang: 2008, Seite: 456 ZMR 2008, 456
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Dokument-Nr. 21551
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