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Landgericht Lüneburg, Urteil vom 11.06.1998
- 4 S 394/97 -
Kein Recht zur Mietminderung bei zeitweisem Auftreten von Silberfischen in Feuchträumen
Mieter zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet
Treten in den Feuchträumen einer Mietwohnung zeitweise Silberfische auf, so rechtfertigt dies regelmäßig keine Mietminderung. Der Mieter ist in einem solchen Fall zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da in den Feuchträumen hin und wieder
Recht zur Mietminderung aufgrund Auftreten von Silberfischen bestand nicht
Das Landgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Mieter zurück. Ihnen habe kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2014
Quelle: Landgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Celle, Urteil vom 26.11.1997
[Aktenzeichen: 13 C 319/97]
Jahrgang: 1998, Seite: 570 WuM 1998, 570
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Dokument-Nr. 19012
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