Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin II, Urteil vom 17.05.2024
- 63 S 193/23 -
Behinderung der Garagenzufahrt durch Falschparken rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Parkverstoß als Eigentumsstörung
Behindert eines Mieter durch sein Falschparken die Garagenzufahrt, so rechtfertigt dies weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung. In dem Parkverstoß ist eine Eigentumsstörung und keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten zu sehen. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin hatte mehrfach mit seinem Fahrzeug in der Zufahrt zur Garage der Vermieterin sowie des Grundstücks geparkt. Aufgrund der Breite der nebeneinanderliegenden Zufahrten war sowohl die Garage als auch das Grundstück noch erreichbar. Die Vermieterin kündigte dennoch das Mietverhältnis fristlos hilfsweise ordentlich und erhob schließlich Räumungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin II bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da sowohl die fristlose als auch die ordentliche
Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung
Eine fristlose
Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung
Die ordentliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/GE 2024, 596/rb)
- Landgericht Berlin II, Urteil vom 08.08.2023
[Aktenzeichen: 15 C 65/23]
- Versperren der Zufahrt zum Mietobjekt über mehrere Wochen durch einen Lkw rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016
[Aktenzeichen: I-24 U 59/15]) - Unberechtigtes Parken eines Mieters auf Grundstück des Vermieters rechtfertigt keine Kündigung
(Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 30.09.1993
[Aktenzeichen: 3 C 43/93])
Jahrgang: 2024, Seite: 596 GE 2024, 596
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34252
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34252
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.