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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2011
- 12 U 1529/09 -
OLG Koblenz: Kein Haftungsausschluss beim Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring
Verletzter Motorradfahrer erhält Schadensersatz und Schmerzensgeld
Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnehme. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger, ein Motorradfahrer, im August 2008 anlässlich eines so genannten instructorgeführten Fahrertrainings auf dem Nürburgring einen
Klage vor dem Landgericht erfolglos
Das Landgericht Koblenz hatte die Klage abgewiesen, weil es von einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung der Teilnehmer untereinander auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ausgegangen war. Der andere Motorradfahrer habe den
Zwischen Teilnehmern konnte weder stillschweigender noch ausdrücklicher Haftungsausschluss angenommen werden
Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage überwiegend zugesprochen. Das Gericht führte aus, dass zwischen den Teilnehmern weder ein stillschweigender noch ein ausdrücklicher
Versicherungsschutz nicht erloschen
Für einen stillschweigenden
Haftung der Teilnehmer untereinander in Teilnahmebedingungen nicht geregelt
Auch eine ausdrückliche Haftungsbeschränkung aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters sei nicht anzunehmen. In den Teilnahmebedingungen sei die
Fahrer auch bei Fahrsicherheitstraining untereinander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet
Die Beweisaufnahme vor dem Gericht ergab, dass der beklagte Motorradfahrer den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2011
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
- Kein Haftungsausschluss bei Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, wenn Versicherungsschutz besteht
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2008
[Aktenzeichen: 10 U 36/08]) - Haftungsausschluss unter Teilnehmern eines Fahrsicherheitstrainings unwirksam
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2008
[Aktenzeichen: 5 U 44/08])
Jahrgang: 2011, Seite: 298 NJW-Spezial 2011, 298
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Dokument-Nr. 11443
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