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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2012
- 3 U 69/11 -
Sport-Cabrio mit Schleife – Beschenkter wird durch Autoschlüssel nicht automatisch neuer Fahrzeugbesitzer
Bei erheblichem Fahrzeugwert muss Beschenkter möglichen Willen zur Schenkung und Übereignung des PKW abklären
Die Erwerberin eines Sport-Cabrios verliert nicht das Eigentum an dem PKW, wenn sie ihrem Freund zu dessen Geburtstag einen Fahrzeugschlüssel für das mit einer Schleife geschmückte Fahrzeug übergibt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass der Beschenkte nicht Eigentümer des Sport-Cabrios geworden ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die ursprüngliche Fahrzeugeigentümerin das im Stil eines Oldtimers gebaute Sport-Cabrio kurz vor dem 60. Geburtstag ihres Freundes zu einem Preis von 50.000 Euro gekauft. Am Geburtstag ihres Freundes fuhr sie vor dessen Arbeitsstelle mit dem Cabrio vor, gratulierte ihm und übergab ihm einen
Paar streitet über Nutzungs- und Eigentumsrechte für Fahrzeug
Vor Gericht stritten die früheren Freunde darüber, ob lediglich die Nutzung des Cabrios geschenkt war oder der Beschenkte das Eigentum an dem Fahrzeug erworben hatte.
Möglichkeit zur Nutzung des „Traumfahrzeug“ auf unbestimmte Zeit stellt durchaus denkbares und ansehnliches Geschenk dar
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der klagende Mann nicht Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist. Er konnte und durfte den tatsächlichen Vorgang – das Vorfahren der Beklagten in dem mit Schleife geschmückten Fahrzeug, Gratulation zum Geburtstag und Übergabe eines Schlüssels – nicht dahin verstehen, dass ihm schlüssig ein Schenkungsangebot auf Übereignung des Fahrzeugs gemacht worden ist. Angesichts des erheblichen Fahrzeugwertes hätte es schon nahegelegen, den etwaigen Willen zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2012
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 14103
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