Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.11.2014
- 1 L 710/14 -
Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen latent rassistischer Grundhaltung rechtmäßig
Polizeianwärter für den Polizeivollzugsdienst charakterlich ungeeignet
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Polizeianwärter, bei dem eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen festgestellt wurde, für den Polizeivollzugsdienst charakterlich ungeeignet ist und eine Entlassung des Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis daher offensichtlich rechtmäßig ist.
Dem angehenden Polizisten des zugrunde liegenden Verfahrens war vom Polizeipräsidenten vorgeworfen worden, eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen zu haben. Er sei daher für den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen charakterlich ungeeignet.
Äußerungen des Antragstellers lassen fehlende charakterliche Eignung für Polizeivollzugsdienst erkennen
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen ist diese Einschätzung nicht zu beanstanden. Allein die Äußerungen des Antragstellers, unter anderem gegenüber einer Kommilitonin, ließen die fehlende
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Polizeikommissaranwärter darf wegen Drogenkonsums vorläufig vom Dienst suspendiert werden
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 09.08.2013
[Aktenzeichen: 6 L 790/13.KO]) - Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 29.11.2012
[Aktenzeichen: 1 K 1518/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19229
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19229
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.