Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1999
- 4 U 182/98 -
Wegen "körperlicher Reize" des Partners die brennenden Adventskranzkerzen vergessen - Keine grobe Fahrlässigkeit
Versicherung muss für Brandschaden in Wohnung aufkommen
Wer morgens nach dem Aufstehen im Wohnzimmer einen Adventskranz entzündet und nur kurz ins Schlafzimmer zurückkehrt und dort wegen der "körperlichen Reize" seines Partners die Kerzen vergisst, handelt nicht grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall entzündete ein Mann am 1. Weihnachtstag des Jahres 1997 nach dem Aufstehen zunächst einen im Wohnzimmer befindlichen
Ungeplant längerer Aufenthalt im Schlafzimmer
Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den
Versicherung wirft dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor
Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu ersetzen. Sie meinte, dass der Mann den Brand grob fahrlässig herbeigeführt habe und sie daher von ihrer Leistungsverpflichtung befreit sei. Der Mann verklagte die Versicherung.
Gerichte verurteilen Versicherung zur Zahlung
Das Landgericht Mönchengladbach gab dem Mann Recht und verurteilte die Versicherung zur Zahlung. Hiergegen legte die Versicherung Berufung ein, verlor aber auch in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
OLG verneint grobe Fahrlässigkeit des Klägers
Das Oberlandesgericht meinte, dass die Versicherung den Schaden übernehmen müsse, weil der Kläger den Brand nicht grob fahrlässig im Sinne von § 61 VVG herbeigeführt habe.
Verhalten des Klägers objektiv fahrlässig
Der Kläger habe den Versicherungsfall zwar durch sein Verhalten herbeigeführt, denn er habe den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der versicherten Gefahr deutlich unterschritten, indem er den
In subjektiver Hinsicht kann dem Kläger kein Vorwurf gemacht werden
Mit der Feststellung des danach zu bejahenden objektiv groben Pflichtverstoßes gehe im Rahmen des § 61 VVG aber nicht zwangsläufig die Feststellung eines in subjektiver Hinsicht gleich schwerwiegenden Schuldvorwurfs einher. Vielmehr müsse selbständig festgestellt werden, dass dem Versicherungsnehmer ein unentschuldbares Fehlverhalten auch persönlich vorzuwerfen sei, also in subjektiver Hinsicht ein gegenüber der einfachen Fahrlässigkeit erheblich gesteigertes
Abgelenkt durch körperliche Reize der Partnerin
Sie habe die Einlassung des Klägers, er habe sich nur kurz ins Schlafzimmer begeben wollen, um seine Lebensgefährtin zu wecken, nicht entkräften können. Unwidersprochen sei das Landgericht davon ausgegangen, dass der Kläger nach dem Betreten des Schlafzimmers aufgrund der "körperlichen Reize" seiner Lebensgefährtin nicht mehr an den brennenden
Kläger beherrschte die Gefahrensituation nicht
In diesem Zusammenhang berücksichtigt der Senat, dass es sich bei dem Brennenlassen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2011
Quelle: ra-online, OLG Düsseldorf (vt/pt)
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 30.07.1998
[Aktenzeichen: 10 O 141/98]
- Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.2001
[Aktenzeichen: 7 S 4333/01]) - Angezündeter Adventskranz darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
(Landgericht Krefeld, Urteil vom 20.04.2006
[Aktenzeichen: 5 O 422/05]) - OLG Oldenburg zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Entzünden von Adventslichtern im Hochsommer
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 17.01.2001
[Aktenzeichen: 2 U 300/00])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 621 NJW-RR 2000, 621 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2000, Seite: 1493 VersR 2000, 1493
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8835
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8835
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.