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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zimmerlautstärke“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.10.1987
- 13 O 2/87 -
Beim Betrieb einer Stereoanlage oder eines Fernsehers in einer Mietwohnung muss auch außerhalb der Ruhezeiten Zimmerlautstärke eingehalten werden
Für Zimmerlaustärke darf Geräusch außerhalb der Wohnung gar nicht bzw. kaum noch wahrnehmbar sein
Beim Betrieb von Tonwiedergabegeräten, wie etwa einer Stereoanlage oder einem Fernseher, muss auch außerhalb der Ruhezeiten die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Die Zimmerlautstärke ist dann eingehalten, wenn das Geräusch außerhalb der Wohnung nicht bzw. kaum wahrnehmbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung gegen die über ihr wohnenden Wohnungsmieter auf Unterlassung von ruhestörendem Lärm durch das Abspielen von Tonwiedergabegeräten.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Einhaltung der Zimmerlautstärke beim Betrieb von Tonwiedergabegeräten zugestanden. Zwar müsse nicht stets die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Dies gelte insbesondere für Lärmbelästigungen, die nach der Natur der Sache unvermeidbar sind (Bsp.: Kindergeschrei, Hundegebell), nicht zu regulieren sind (Bsp.:... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1988
- 20 C 79/87 -
Recht zur Mietminderung von 20 % wegen Lärmstörung durch Klavierspielen
Beschränkung der Spielzeit mit dem Klavier auf 2 Stunden täglich
Kommt es aufgrund von Klavierspielen in einem Mietshaus zu einer Lärmbelästigung, kann der Mieter berechtigt sein, die Miete um bis zu 20 % zu mindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn täglich mehr als zwei Stunden mit dem Klavier geübt wird und dabei die Zimmerlautstärke überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da sie sich durch das Klavierspielen einer Mitmieterin gestört fühlten. Da die Vermieterin jedoch das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haben ihre Miete um 20 % der Grundmiete... Lesen Sie mehr
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 16.02.1978
- III S 99/77 (11) -
Umbauarbeiten eines Mieters müssen vom Nachbarn in der Zeit von 7 bis 20 Uhr hingenommen werden
Grundsätzlich ist ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten
Grundsätzlich muss ein Mieter einer Wohnung ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einhalten. Zusätzlicher Lärm durch Umarbeiten darf jedoch nur in einer Zeit von 7 bis 20 Uhr auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ellwangen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es durch Umarbeiten eines Mieters nach 20 Uhr zu einer erheblichen Lärmbelästigung im Wohnhaus. Während ein Nachbar dies für unzumutbar hielt, vor allem da er ein kleines Kind hatte, war der störende Mieter der Ansicht, die Nachbarn müssten den Lärm hinnehmen. Der Streit landete schließlich vor Gericht.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
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Landgericht Kleve, Urteil vom 01.10.1991
- 6 S 70/90 -
Fernseher und Radio dürfen nur in Zimmerlautstärke gespielt werden
Beschränkung des Akkordeon- und Keyboardspielens
Tonwiedergabegeräte, wie Radio oder Fernseher, dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Kleve nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden. Zudem ist das Akkordeonspielen auf maximal 1 ½ Stunden pro Tag zu beschränken, während Keyboard nur in Zimmerlaustärke gespielt werden darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bewohnerin einer Doppelhaushälfte beschwerte sich über zu laute Geräusche vom Nachbarn. Sie behauptete, durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten, durch das Akkordeonspielen und dem Keyboardspielen in ihrem Haus, erheblich gestört worden zu sein. Sie klagte daher auf Unterlassung.Das Amtsgericht Rheinberg verurteilte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.1984
- 20 W 148/84 -
OLG Frankfurt a.M. hält Beschränkung des Klavierspielens auf 1 ½ Stunden täglich für zulässig
Vollständiges Musizierverbot und Beschränkung auf Zimmerlautstärke unzulässig
Kommt es durch das Klavierspielen eines Wohnungseigentümers zu Beeinträchtigungen und Störungen der Nachbarn, so kann das Musizieren auf 1 ½ Stunden täglich begrenzt werden. Ein vollständiges Musizierverbot oder eine Beschränkung des Klavierspielens auf Zimmerlautstärke ist demgegenüber unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Durch das Klavierspielen einer Wohnungseigentümerin fühlte sich ein Nachbar derart belästigt, dass er gerichtlich jegliches Klavierspielen untersagen lassen wollte.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. stellte zunächst fest, dass ein Anspruch auf Unterlassung (§§ 1004, 906 BGB) jeglichen... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.08.2001
- 2 Z BR 96/01 -
Wohnungseigentumsrecht: Beschränkung des Musizierens auf Zimmerlautstärke durch Hausordnung kommt Verbot gleich
Regelung in der Hausordnung jedoch nicht gleich unwirksam
Beschränkt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage das Musizieren auf Zimmerlautstärke, so kommt dies einem Verbot gleich. Die Regelung ist jedoch nicht gleich unwirksam. Besteht die Hausordnung nämlich bereits bei Erwerb des Wohneigentums, so bleibt sie wirksam. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall regelte die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage unter anderem, dass beim Musizieren in der Wohnung auf keinen Fall die Zimmerlautstärke überschritten werden darf. Aufgrund dieser Regelung verlangte eine Wohnungseigentümerin von ihrer Nachbarin Klavier in Zimmerlautstärke zu spielen. Diese hielt jedoch die Regelung für unwirksam und weigerte sich dem nachzukommen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.11.1980
- 15 W 122/80 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann völliges Musizierverbot nicht mehrheitlich beschließen
Annahme eines absoluten Verbots bei zeitlicher Beschränkung des Musizierens auf werktags und auf 1 ¼ Stunden täglich
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss kein vollständiges Musizierverbot beschließen. Ein solcher Beschluss ist sittenwidrig und damit unwirksam. Wird das Musizieren auf 1 ¼ Stunden an Werktagen beschränkt, so ist darin ein generelles Musizierverbot zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hat eine Wohnungseigentümerversammlung im August 1978 beschlossen, dass eine Wohnungseigentümerin lediglich in der Zeit von 10.15 und 11.30 Uhr Klavier spielen darf und dies auch nur werktags. Zudem habe sie nur in einer Lautstärke spielen dürfen, die in den anderen Wohnungen nicht zu hören ist. Die Wohnungseigentümerin klagte daraufhin gegen den Beschluss.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.01.2012
- 67 T 227/11 -
Begriff "Zimmerlautstärke" nicht bestimmt genug
Verurteilung zur Einhaltung der "Zimmerlautstärke" nicht vollstreckungsfähig
Eine Verurteilung zur Einhaltung der "Zimmerlautstärke" beim Musik hören, ist nicht vollstreckungsfähig. Denn der Begriff "Zimmerlautstärke" ist nicht bestimmt genug. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Spandau verurteilte eine Vermieterin unter anderem dazu, dafür Sorge zu tragen, "dass Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt wird". Zur Erzwingung der Handlung hat das Amtsgericht gegen die Vermieterin ein Zwangsgeld festgesetzt bzw. hilfsweise Zwangshaft angeordnet. Dagegen legte sie Beschwerde ein.Das... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.07.1995
- 317 T 48/95 -
Definition von "Zimmerlautstärke": Zimmerlautstärke bedeutet nicht, dass keinerlei Geräusche mehr nach draußen dringen
Musik in Zimmerlautstärke darf nicht deutlich vernehmbar in die Nachbarwohnung dringen
Der Begriff Zimmerlautstärke wird nicht in Dezibel festgelegt, sondern unter Berücksichtigung der baulichen Substanz des Wohnhauses als Lautstärke definiert, die nicht deutlich vernehmbar in die Nachbarwohnung dringt. Vom Musikhörenden als auch vom Nachbarn ist jedoch ein Mindestmaß an Toleranz gefordert, da weder ein konzertähnliches Hörerlebnis möglich sein muss, noch die absolute Stille vom Nachbarn gefordert werden kann. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor.
Die Klägerin im vorliegenden Fall begehrte die Androhung von Ordnungsmitteln, nachdem ihr Wohnungsnachbar gerichtlich dazu verpflichtet worden war, Lärmbelästigungen, insbesondere durch lautes Musikhören, zu unterlassen. Das Hören von Musik sollte nach 22.00 Uhr nur noch über Kopfhörer, in der Zeit davor nur in Zimmerlautstärke gestattet sein.Das Landgericht Hamburg... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.12.1994
- 18 (11) C 766-94 -
Mieter müssen nächtlichen lauten Sex der Nachbarn nicht dulden
In der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens besteht Anspruch auf ungestörte nächtliche Ruhe
Mieter haben Anspruch darauf, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht in ihrer nächtlichen Ruhe gestört zu werden. Das bedeutet, dass Nachbarn lautes Gestöhne und Geschrei bei Ausübung des Geschlechtsverkehrs sowie überlautes Gerede und Streitereien zu unterlassen haben, bzw. jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke anzupassen sind. Dies entschied das Amtsgericht Rendsburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Mieter, der sich durch seine Nachbarn in seiner nächtlichen Ruhe gestört sah. Im Mai, sowie im August 1994 kam es in mehreren aufeinanderfolgenden Nächten zu Störungen. Der Kläger beanstandete durch ständige nächtliche Ruhestörungen bereits gesundheitlich angeschlagen zu sein und die Berufstätigkeit nicht mehr konzentriert und ordnungsgemäß... Lesen Sie mehr
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