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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.06.2024
- 15 L 808/24 -
Stadt Essen darf Grugapark während des AfD-Parteitages schließen
Schließung sachlich gerechtfertigt
Die Stadt Essen darf den Grugapark und seine Einrichtungen für Besucher während des in der Grugahalle geplanten Bundesparteitags der Partei Alternative für Deutschland (AfD) vom 28. bis 30. Juni 2024 schließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Ein Eilantrag einer Einwohnerin der Stadt Essen, mit der diese die Schließung des Parks verhindern wollte, hatte damit keinen Erfolg.
Die Antragstellerin möchte am 29. oder 30. Juni 2024 einen Familien-Geburtstagsausflug in den Grugapark unternehmen und den dortigen Kinderspielplatz und die Spielwiese nutzen. Deshalb hatte sie bei der Stadt Essen beantragt, den Grugapark während des Bundesparteitags der AfD nicht zu schließen. Die Schließung der ganzen Parkanlage beschränke sie unverhältnismäßig in ihren Rechten auf freie Bewegung, Erholung und Aufenthalt im öffentlichen Raum. Die Stadt Essen begründet die Schließung der Parkanlage mit einer Gefahrenlage während des Parteitages. Im Zuge des umfangreichen Versammlungsgeschehens an dem Wochenende in größtmöglicher Nähe zum Grugapark... Lesen Sie mehr
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