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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.06.2024
- C-540/22 -
Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Mitgliedstaat darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben
Kein Verstoß gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr
Die niederländische Regelung, wonach EU-Dienstleister für entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten nach 90 Tagen eine gebührenpflichtige, niederländische Aufenthaltserlaubnis einholen müssen, verstößt nicht gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr. Das hat der EuGH entschieden.
Ein slowakisches Unternehmen hat ukrainische Arbeitnehmer an ein niederländisches Unternehmen entsandt, um im Hafen von Rotterdam einen Auftrag zu erledigen. Die ukrainischen Arbeitnehmer haben eine befristete slowakische
Aufenthaltsregelung als Maßnahme zur Verbesserung der Rechtssicherheit geeignet
In seinem Urteil führt der Gerichtshof aus, dass die Pflicht für Dienstleister aus einem anderen Mitgliedstaat, für jeden entsandten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer eine
Der Gerichtshof stellt weiter fest, dass die Gebühren, die für die Erteilung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2024
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34120
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