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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.06.2024
- 15 L 808/24 -
Stadt Essen darf Grugapark während des AfD-Parteitages schließen
Schließung sachlich gerechtfertigt
Die Stadt Essen darf den Grugapark und seine Einrichtungen für Besucher während des in der Grugahalle geplanten Bundesparteitags der Partei Alternative für Deutschland (AfD) vom 28. bis 30. Juni 2024 schließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Ein Eilantrag einer Einwohnerin der Stadt Essen, mit der diese die Schließung des Parks verhindern wollte, hatte damit keinen Erfolg.
Die Antragstellerin möchte am 29. oder 30. Juni 2024 einen Familien-Geburtstagsausflug in den
Schließung verhältnismäßig
Das VG lehnte den Eilantrag der Anwohnerin ab. Sie habe keine unzumutbaren Nachteile glaubhaft gemacht, die ihr durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34069
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