alle Urteile, veröffentlicht am 03.06.2024
Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 28.02.2024
- 4 Sa 166/23 -
Manipulation der elektronischen Patientenakte rechtfertigt fristlose Kündigung
Vorliegen einer schweren Pflichtverletzung
Die nachträgliche Veränderung einer elektronischen Patientenakte stellt eine schwere Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich geeignet ist eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um einen Fehler zu vertuschen, veränderte die Mitarbeiterin einer Arztpraxis in Thüringen im Dezember 2022 die elektronische Patientenakte einer Patientin. Es ging dabei um die Veränderung des Ausstellungsdatums einer Heilmittelverordnung. Das ursprüngliche Datum war nach der Veränderung - jedenfalls nicht ohne großen technischen Aufwand - nicht mehr erkennbar. Nachdem die Betreiberin der Arztpraxis davon erfuhr, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiterin fristlos. Diese stritt die Manipulation an der Patientenakte zunächst ab und erhob Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Gera wies... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 09.02.2024
- 3 OWi 4211 Js 11910/23 -
Drohender Verlust des Arbeitsplatzes rechtfertigt grundsätzlich kein Absehen vom Regelfahrverbot
Unzulässiges Berufen auf Notwendigkeit der Fahrerlaubnis bei bewusstem Riskieren eines Fahrverbots
Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes rechtfertigt grundsätzlich kein Absehen vom Regelfahrverbot. Wer bewusst durch mangelnde Verkehrsdisziplin riskiert, die Fahrerlaubnis zu verlieren, kann sich auf deren Notwendigkeit nicht nachträglich berufen. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 überschritt ein Autofahrer in einem Baustellenbereich auf der A 62 in Richtung Trier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 53 km/h. Der daraufhin im August 2023 erlassene Bußgeldbescheid legte dem Autofahrer nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Regelfahrverbot von einem Monat auf. Gegen den Bußgeldbescheid ging... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2024
- 2 StR 171/23 -
Unberechtigte Funkzellenabfrage führt zu einem Beweisverwertungsverbot
Funkzellenabfrage nur bei Verdacht auf besonders schwere Straftat zulässig
Daten aus einer fälschlicherweise angeordneten Funkzellenabfrage dürfen in Gerichtsprozessen nicht als Beweise genutzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen Diebstahls mit Waffen in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, sowie Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Nach den Feststellungen des Urteils entwendete der Angeklagte im... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2024
- I-20 U 120/23 -
Drei-Streifen-Kennzeichnung: Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen
"LA Lakers Courtside Pants" verletzt Markenrechte der adidas AG
Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen, dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AG (Verfügungsklägerin) und der Nike Retail B.V. (Verfügungsbeklagten) entschieden. Die Nike Retail B.V. hat damit im Berufungsverfahren teilweise Erfolg – ihr bleibt es nur noch in Bezug auf eine der fünf streitgegenständlichen Hosen untersagt, sie innerhalb Deutschlands anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder sie zu diesen Zwecken zu besitzen und / oder ein- oder auszuführen sowie zu bewerben.
Die adidas AG kennzeichnet die von ihr vertriebenen Sportschuhe und Sporttextilien seit Jahrzehnten mit ihrer Drei-Streifen-Kennzeichnung. Bei Sporttextilien sind die drei parallelen Streifen zumeist in Längsrichtung entlang den Seitennähten angebracht. Sie ist u.a. Inhaberin einer beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer DE 39912356 in der Warenklasse 25 für „Hosen,... Lesen Sie mehr