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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 19.09.2011
- 414 C 5891/11 -
Vermieter muss die Übertragung der Winterdienstpflicht auf eine Firma begründen
Pauschales Abstellen auf ordnungsgemäße Durchführung der Winterdienstpflicht durch eine Winterdienst-Firma genügt nicht
Beauftragt der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Winterdienst-Firma mit der Schnee- und Eisbeseitigung, so muss er dies begründen. Dass die Firma den Winterdienst ordnungsgemäß durchführt, genügt nicht zur Begründung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der
Anspruch auf Zahlung der Winterdienstkosten bestand nicht
Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der
Winterdienstpflicht der Mieter war nicht zu beanstanden
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2012
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
- Räumpflicht des Mieters: Vermieter kann Räumpflicht und Streupflicht auf Mieter abwälzen
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006
[Aktenzeichen: 2 O 324/06]) - Übertragung der Räum- und Streupflicht an zuverlässige Dritte möglich - Aber Überwachung erforderlich
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 19.07.1996
[Aktenzeichen: 4 U 398/96])
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Dokument-Nr. 14532
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