Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2011, 1228
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 1228
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 1228:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.07.2011
- VIII ZR 317/10 -
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Benennung der Person, für die die Wohnung benötigt wird, für Kündigungsschreiben ausreichend
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist es grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2011, 1228 wird teils auch als „GE 11, 1228“, „GE 2011, S. 1228“ oder „GE 11, S. 1228“ zitiert.