Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 329
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 329
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 329:
Landgericht Würzburg, Urteil vom10.09.2015
- 1 HK O 1046/15 -
Immobilienmakler muss Angaben zum Energieausweis, Energiebedarf und Energieverbrauch eines in Tageszeitung beworbenen Einfamilienhauses machen
Bewirbt ein Immobilienmakler in einer Tageszeitung ein Einfamilienhaus, so ist er nach § 16 a der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, Angaben zum Energieausweis, Energiebedarf und Energieverbrauch zu machen. Kommt er dem nicht nach, kann ein Verbraucherschutzverband eine Abmahnung aussprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2016, 329 wird teils auch als „GE 16, 329“, „GE 2016, S. 329“ oder „GE 16, S. 329“ zitiert.