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Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2013
- 67 S 465/12 -
Bauarbeiten im Wohnumfeld rechtfertigen nicht immer Mietminderung
Ausschluss des Minderungsrechts bei zu erwartenden Bauvorhaben
Kann aufgrund der vorhandenen Bebauung damit gerechnet werden, dass es zu Bauvorhaben kommt, so steht dem Mieter kein Minderungsrecht wegen Baulärm zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Recht zur Mietminderung wegen Baulärm bestand nicht
Das Landgericht Berlin folgte der Ansicht der
Mieterin musste mit Baumaßnahmen rechnen
Die
Vergleichbarkeit zur Baulücke bestand
Nach Auffassung des Landgerichts habe angesichts der Art der vorhanden Bebauung und dem Wert des Grundstücks die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 20.07.2012
[Aktenzeichen: 216 C 532/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 689 GE 2013, 689 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 407 IMR 2013, 407 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 717 ZMR 2013, 717
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Dokument-Nr. 16178
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