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Landgericht Siegen, Urteil vom 14.11.2017
- 1 O 118/17 -
VW-Abgasskandal: Installation von Schummel-Software stellt sittenwidrige vorsätzliche Täuschung dar
Arglistige Täuschung von VW
Das Landgericht Siegen hat entschieden, dass die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erwarb 2011 einen gebrauchten Pkw von VW bei einer Vertragswerkstatt. Mit der Klage verklagte er sowohl diese Vertragswerkstatt als auch VW. Der Fahrzeugtyp wird im Rahmen der Auflistung der technischen Daten mit der Euro-5-Abgasnorm beworben. Der Pkw verfügt über einen
Verwendung der Schummel-Software stellt erheblichen Mangel dar
Das Landgericht Siegen entschieden, dass die Verwendung der
Gericht rügt vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW
VW habe außerdem sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht. Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 25453
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