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Fundstelle: NJW-Spezial 2005, 547 (Rainer Heß und Michael Burmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2005, Seite: 547, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom23.08.2005
- 83 Ss-OWi 19/05 -
Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit
Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um es an einem anderen Ort abzulegen, so liegt darin kein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO). Denn das bloße Aufnehmen stellt keine Benutzung des Handys im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2005, 547 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 05, 547“, „NJW-Spezial 2005, S. 547“ oder „NJW-Spezial 05, S. 547“ zitiert.