Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 3357
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3357
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3357:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom28.07.2014
- 1 BvR 482/13 -
Auch überspitzte Äußerungen fallen in der Regel in Schutzbereich der Meinungsfreiheit
Auch überspitzte Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und bekräftigte die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur sogenannten Schmähkritik. Selbst eine überzogene oder ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Vielmehr muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 3357 wird teils auch als „NJW 14, 3357“, „NJW 2014, S. 3357“ oder „NJW 14, S. 3357“ zitiert.