Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1998, 378
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1998, Seite: 378
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1998, 378:
Amtsgericht Münster, Urteil vom28.01.1998
- 48 C 548/97 -
Umzugsschaden im Treppenhaus: Schadenersatzpflicht des Mieters bei Beschädigung der Mietsache durch Umzugsfirma
Wird die Mietsache während des Umzugs von der Umzugsfirma beschädigt, so muss dafür gemäß § 278 BGB der Mieter haften. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1998, 378 wird teils auch als „WuM 98, 378“, „WuM 1998, S. 378“ oder „WuM 98, S. 378“ zitiert.