die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausschlagung der Erbschaft“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 04.12.2018
- 5 K 509/18.NW -
Bestattungspflicht eines Angehörigen entfällt nicht aufgrund Erbausschlagung oder fehlender Kenntnis vom Verstorbenen
Halbschwester muss Bestattungskosten für unbekannten Halbbruder tragen
Die Bestattungspflicht für einen Angehörigen besteht auch dann, wenn der Bestattungspflichtige das Erbe ausgeschlagen oder den Verstorbenen nicht gekannt hat. Daher hat eine Halbschwester die Kosten der Bestattung ihres unbekannten Halbbruders zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine in Rheinland-Pfalz wohnhafte Frau im November 2017 zur Kostentragung für die Bestattung ihres verstorbenen Halbbruders herangezogen. Sie war die letzte auffindbare Verwandte des Verstorbenen. Die Frau hielt sich jedoch für nicht verantwortlich und erhob gegen den Kostenbescheid nach erfolglosem Widerspruch Klage. Sie verwies darauf, dass sie bis zum Tod ihres Halbruders von diesem keine Kenntnis hatte. Zudem habe sie das Erbe ausgeschlagen. Sie sei daher nicht bestattungspflichtig und folglich auch nicht kostenpflichtig.Das Verwaltungsgericht Neustadt... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2019
- IV ZB 20/18 -
BGH: Keine Verlängerung der Erbausschlagungsfrist wegen Auslandsaufenthalts bei Tagesausflug nach Dänemark
Tagesausflug stellt kein Auslandsaufenthalt dar
Ein Tagesausflug nach Dänemark führt nicht zu einer Verlängerung der Erbausschlagungsfrist wegen eines Auslandsaufenthalts gemäß § 1944 Abs. 3 BGB. Denn ein Tagesausflug in ein benachbartes Land stellt keinen Auslandsaufenthalt im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 darüber entscheiden, ob ein mehrstündiger Tagesausflug nach Dänemark zu einer Verlängerung der Erbausschlagungsfrist auf sechs Monate führt. In dem Fall stand ein minderjähriges Enkelkind der Erblasserin in der Erbfolge. Sowohl sein Vater als auch sein Bruder und sein Onkel schlugen die Erbschaft bereits aus. An... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016
- I-3 Wx 12/16 -
Zulässige Anfechtung einer Erbausschlagung aufgrund fehlender Kenntnis von Schmerzensgeldansprüchen des Erblassers
Anfechtung aufgrund Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaft
Erhält ein Erbe nach der Erbausschlagung Kenntnis davon, dass Schmerzensgeldansprüche des Erblassers bestehen, so kann die Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB angefochten werden. Bei der Zugehörigkeit von Schmerzensgeldansprüchen des Erblassers zum Nachlass handelt es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ihre Nichte bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, schlug die Tante das Erbe trotz dessen Werthaltigkeit im April 2015 aus. Der Nachlasswert betrug etwa 35.000 EUR. Sie führte zur Begründung an, dass sie sich nicht mit den weiteren Erben auseinandersetzen wollte. Nachfolgend erfuhr die Tante jedoch, dass der Erblasserin aufgrund... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.06.2016
- 3 Wx 96/15 -
Zerstrittene Familienverhältnisse rechtfertigen Annahme der Enterbung mittels Testaments
Trotz Kenntnis vom Tod des Erblassers beginnt Frist zur Erbausschlagung erst mit Kenntnis von gesetzlicher Erbfolge
Sind die Familienverhältnisse seit langer Zeit zerstritten, so rechtfertigt dies die Annahme der Kinder, dass der verstorbene Vater sie mittels Testaments enterbt hat. Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft gemäß § 1944 Abs. 2 BGB beginnt daher nicht schon mit der Kenntnis des Todes des Vaters, sondern erst mit Kenntnis von der gesetzlichen Erbfolge. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Familie seit langer Zeit zerstritten. Aufgrund des stark belasteten Verhältnisses zur Mutter hatten die Kinder seit vielen Jahren nur sporadischen Kontakt zu den Eltern. Nachdem der Vater im August 2014 verstarb, informierte die Mutter einen ihrer Kinder telefonisch vom Tod des Vaters. Die Kinder unternahmen daraufhin nichts, weil sie davon... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.02.2014
- XII ZB 592/12 -
BGH: Ausschlagung einer Erbschaft durch Vormund des minderjährigen Kinds bedarf grundsätzlich keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nur bei Interessenskonflikt zwischen Vormund und minderjährigen Kind
Beantragt der Vormund eines minderjährigen Kindes vom Familiengericht die Genehmigung zur Erbausschlagung, so bedarf es zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses nur dann eines Ergänzungspflegers, wenn ein Interessenskonflikt zwischen Vormund und dem minderjährigen Kind besteht (vgl. § 1796 Abs. 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Jugendamt wurde als Vormund eines minderjährigen Kinds bestellt. Das Jugendamt beantragte in dieser Funktion vor dem Amtsgericht Hannover die Genehmigung für eine Erbausschlagung. Da es nach Ansicht des Amtsgerichts zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses einer Ergänzungspflegschaft bedarf, bestellte das Gericht einen Ergänzungspfleger.... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.10.1997
- 1 Z BR 62/97 -
Erbausschlagung durch Betreuer: Hemmung der Ausschlagungsfrist während Neubestellung eines Betreuers und Entscheidung über Genehmigung zur Ausschlagung durch Vormundschaftsgericht
Verfahren vor Vormundschaftsgericht stellt höhere Gewalt im Sinne des § 206 BGB dar
Die Frist zur Erbausschlagung ist in der Zeit, während das Vormundschaftsgericht über die Bestellung eines neuen Betreuers sowie über die Genehmigung zur Erbausschlagung entscheidet, gehemmt. Insofern liegt höhere Gewalt im Sinne des § 206 BGB vor. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein im Jahr 1995 verstorbener Erblasser hinterließ eine Ehefrau sowie zwei Kinder. Eines der Kinder war jedoch geistig behindert und stand daher unter Betreuung. Nachdem die Betreuerin am 25.08.1995 von der Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht erfuhr und sich selbst nicht in der Lage sah die schwierigen erbrechtlichen Fragen zu klären,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006
- 3 W 6/06 -
Ausschlagungsfrist einer Erbschaft
Amtsermittlung der Umstände für eine Kenntnis des Erbfalls
Ein Erbe hat sechs Wochen Zeit die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt nicht mit dem Tod des Erblassers an zu laufen, sondern mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Erbfall Kenntnis erlangt. Diesen Zeitpunkt muss ein Nachlassgericht von Amts wegen ermitteln. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Im Fall hatte das Nachlassgericht den jüngsten Sohn einer verstorbenen Frau aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben angesehen, da ein Testament nicht vorhanden war. Die anderen Kinder der Erblasserin hatten bereits das Erbe ausgeschlagen. Der zuständige Rechtspfleger wollte daher den Erbschein auf den jüngsten Sohn ausstellen und teilte ihm dies mit Schreiben vom 11. März 2004 mit.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 11.04.2006
- 10 Wx 1/06 -
Ausschlagung einer Erbschaft auch fast 40 Jahre nach dem Tod der Erblasserin möglich
Zu den Anforderungen an die Darlegung der negativen Tatsache "Keine Kenntnis vom Erbfall"
Gemäß §§ 1943, 1944 BGB hat ein Erbe sechs Wochen Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe die Kenntnis erlangt, dass er geerbt hat. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem im Juni 2005 ein Neffe der im Jahre 1966 verstorbenen Erblasserin das (überschuldete) Erbe ausschlagen wollte.
Anlässlich eines an ihn übermittelten Einheitswertbescheides des Finanzamtes und einer anschließenden Überprüfung beim Grundbuchamt stellte der Neffe am 14.06.2005 fest, dass er als Erbe Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden war. Da die Erbschaft, der im Jahre 1966 verstorbenen Erblasserin überschuldet war, wollte er sie ausschlagen. So ließ der Neffe am 24.06.2005 bei einem Notar... Lesen Sie mehr
Landgericht Aachen, Urteil vom 04.11.2004
- 7 T 99/04 -
Sozialhilfeempfänger darf Erbschaft ausschlagen
Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ist höchstpersönliches Recht des Erben
Ein Sozialhilfeempfänger muss eine Erbschaft nicht annehmen. Er darf sie auch ausschlagen. Das hat das Landgericht Aachen entschieden.
Im Fall hinterließ ein Erblasser drei Kinder und eine Ehefrau. Das eine Kind war eine vermögenslose Sozialhilfeempfängerin, die das Erbe form- und fristgerecht ausschlug. Daraufhin beantragten die zwei Geschwister und die Mutter allein die Ausstellung eines Erbscheins. Das Nachlassgericht (Amtsgericht Aachen) wies per Beschluss den Erbscheinsantrag zurück. Die Ausschlagung sei sittenwidrig... Lesen Sie mehr