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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.10.2009
- 4 U 250/08 -
Hautverätzungen durch fehlerhaften Umgang mit Fertigbeton: Betonhersteller muss wegen fehlender Warnung Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten
Mangelnde Sorgfalt des Betonverwenders begründet Mitverschulden
Erleidet ein Laie aufgrund des fehlerhaften Umgangs mit Frischbeton Hautverätzungen, so haftet dafür der Hersteller des Betons, wenn er den Verwender nicht auf die Gefahren des Frischbetons hinweist. Jedoch kann dem Verwender ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er trotz vorhandenen Basiswissens keine wasserabweisende Schutzkleidung trägt bzw. die mit Frischbeton durchnässte Kleidung nicht zeitnah auszieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebswirt betonierte im September 2004 seine Garage mit Frischbeton. Dabei trug er Jeans und Winterstiefel. Während der Arbeiten sank er mehrmals mit seinen Knien mehrere Zentimeter tief in die Betonmasse. Dies hatte zur Folge, dass seine Jeans durchnässt wurde. Nach Beendigung der Arbeit stellte er am Knie und an den Unterschenkeln großflächige, tiefschwarze Hautverfärbungen fest, die sich als alkalische Verätzungen dritten Grades erwiesen. Er klagte daher gegen den Hersteller und Lieferanten des Frischbetons auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
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