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Sonntag, 10. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gesundheitsbezogene Angaben“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bamberg, Urteil vom 15.03.2024
- 13 O 431/23 UKlaG -

Mehr Haare durch Vitamin-Kapseln: Gericht untersagt unlautere Werbung für Haarmittel

Werbesprüche wegen Irreführung und unzulässiger Gesundheitswerbung

„11 % mehr Haare in nur 16 Wochen“ durch Bio-H-Tin-Kapseln. Das versprach die Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH in einer Zeit­schriften­annonce. Das Landgericht Bamberg hat dem Unternehmen diese Aussage verboten.

Das Pharmaunternehmen hatte mit einer Anzeige in einer Frauenzeitschrift für sein Produkt „Bio-H-Tin“ geworben. „Damit dünner werdendes und kraftloses Haar nicht zur Sorge wird: Bio-H-Tin unterstützt die Grundversorgung der Haarwurzel und somit das gesunde Haarwachstum von innen heraus.“ Das vermeintliche Ergebnis: „11 Prozent mehr Haare in nur 16 Wochen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Werbung als irreführend kritisiert.Das Gericht schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass beide Passagen der streitgegenständlichen Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstoßen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2019
- 6 U 114/18 -

Nahrungs­ergänzungs­mittel darf nicht mit krankheitsbezogenen Angaben zur Linderung eines Alkohol-Katers beworben werden

Alkohol-Kater ist als Krankheit anzusehen

Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungs­ergänzungs­mittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls vertreibt und bewirbt zwei Nahrungsergänzungsmittel, deren Verzehr dem Entstehen eines Katers nach Alkoholkonsum vorbeugen bzw. die Wirkungen des Katers lindern soll. Die Produkte sind in Form eines pulverförmigen Sticks ("Drink") und einer trinkfähigen Mischung ("Shot") erhältlich. Sie werden von der Beklagten umfangreich beworben, unter anderem... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2018
- I ZR 252/16 -

Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" beworben werden

Gesundheitsbezogene Angaben bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent in der Werbung und bei Etikettierung verboten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "bekömmlich" in einer Bierwerbung unzulässig ist.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan "Wohl bekomms!". In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte Biersorten mit einem Alkoholgehalt von 5,1 %, 2,9 % und 4,4 % unter Verwendung des Begriffs "bekömmlich".Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hält die... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 01.06.2017
- 11 O 53/16 -

Health-Claims-Verordnung: Werbung mit gesundheits­bezogenen Angaben für Lebensmittel zur Gewichtsreduktion unzulässig

Webeaussagen mit gesundheitsbezogene Angaben müssen wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für Verbraucher hilfreich sein

Das Landgericht Lüneburg hat eine Werbung für ein Lebensmittel zur Gewichtsreduktion für unzulässig erklärt, da die bei dem Produkt in nicht zulässiger Weise mit gesundheits­bezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung geworben wird.

Die Beklagte im vorliegenden Prozess bringt das Produkt "... Vitalkost" in den Verkehr. Hierbei handelt es sich um ein Produkt zur Zubereitung einer Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Dieses Produkt wird mit insgesamt zwölf Werbeaussagen beworben, u.a. "Es optimiert die Regeneration.", "Es vermindert Muskelstress" und "Es ... steigert die körperliche Fitness".... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.06.2017
- C-296/16 P -

Dextro Energy scheitert mit Zulassung gesundheits­bezogener Angaben zu Glucose

Gesundheitsbezogene Angaben über Zucker senden widersprüchliches und verwirrendes Signal an Verbraucher

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht zugelassen werden können. Der Gerichtshof hat daher das Rechtsmittel von Dextro Energy gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zurückgewiesen, wonach die Kommission fehlerfrei festgestellt hat, dass die Angaben zum Verzehr von Zucker aufrufen, obwohl ein solcher Aufruf den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheits­grund­sätzen zuwiderläuft.

Das deutsche Unternehmen Dextro Energy stellt in unterschiedlichen Formaten für den deutschen und den europäischen Markt fast vollständig aus Glucose bestehende Produkte her. Der klassische Würfel besteht aus acht Glucosetäfelchen zu je 6 g.Im Jahr 2011 hatte Dextro Energy die Zulassung* u.a. folgender gesundheitsbezogener Angaben beantragt: "Glucose wird im Rahmen... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.11.2016
- 2 U 37/16 -

Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Getränke mit Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen keine gesundheits­bezogenen Angaben tragen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Brauerei zur Unterlassung von Werbung für drei ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" verpflichtet und damit ein Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit klagte ein Verband, zu dessen Aufgaben u. a. die Durchsetzung der Regeln des lauteren Wettbewerbs für seine Mitglieder gehört. Die Beklagte ist eine Brauerei in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit dem Sitz im Allgäu.Die Beklagte bewarb im Jahr 2015 drei ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich":Für die Biersorte... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2016
- 2-06 O 337/15 -

Gesundheitsbezogene Werbung auf "Alete Milch minis" unzulässig

Hervorgehobene Aussagen auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" untersagt. Die hervorgehobenen Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung des Kinderpuddings kritisiert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale suggeriere die Werbung in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2015
- I ZR 222/13 -

"Rotbäckchen"-Mehrfruchtsaft darf weiterhin mit "Lernstark" beworben werden

Aussagen "Lernstark" und "Mit Eisen [...] zur Unterstützung der Konzentrations­fähigkeit" sind als zulässige gesundheitsbezogen Angaben anzusehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen [...] zur Unterstützung der Konzentrations­fähigkeit", die sich auf dem Etikett der Flasche des "Rotbäckchen"- Mehrfruchtsafts befinden, zulässige gesundheitsbezogene Angaben darstellen.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist während des Revisionsverfahrens als übernehmender Rechtsträger mit der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH verschmolzen. Diese stellte den Mehrfruchtsaft "Rotbäckchen" her und vertrieb ihn in Flaschen. Auf dem Etikett auf der Vorderseite der Flaschen, war ein blondes Mädchen mit roten Wangen und einem blauen Kopftuch abgebildet. Darunter befanden... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.03.2015
- 315 O 283/14 -

Gesundheitswerbung für Becel pro.aktiv unzulässig

Unternehmen Unilever wirbt mit zu hoher Cholesterin­wert­senkung

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Unilever Deutschland GmbH in der Werbung nicht suggerieren darf, dass die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv den Cholesterin­wert­spiegel um mehr als 20 Prozent senken kann.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Werbung für Becel pro.aktiv als Verstoß gegen die europäische Health-Claims-Verordnung kritisiert, die Verbraucher vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Aussagen schützen soll.Unilever hatte in der Apotheken Umschau eine ganzseitige Anzeige für ihre Halbfettmargarine... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2015
- I ZR 36/11 -

Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend

Werbung für Früchtequark stellt keine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte stellt Milcherzeugnisse her und vertreibt einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke". Auf der Verpackung verwendet sie den Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die Klägerin hält dies für einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene... Lesen Sie mehr



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