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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Risswunde“ veröffentlicht wurden
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.03.2024
- 16 U 74/23 -
Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn sich Schürfwunde nach Versicherungsabschluss zum Geschwür ausweitet
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses lagen noch keine Anzeichen für eine Infizierung vor
Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren. Wer vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung eine Schürfwunde am Knöchel infolge eines Leitersturzes erlitten hatte, verliert seinen Versicherungsschutz nicht, wenn sich die Schürfwunde anschließend infiziert und ein Geschwür (Ulkus) hervorruft. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Der 16. Zivilsenat hatte über die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe zu entscheiden. Der Kläger hatte für sich, seine Ehefrau und seinen Sohn im November 2019 eine Reise nach Kuba für Februar 2020 gebucht. Nur wenige Tage später stürzte die Frau des Klägers von der Leiter und zog sich hierbei u. a. eine Schürfwunde am Knöchel zu. Im Anschluss bestellte der Kläger für seine Familie eine „Jahres-Reise-Karte“, die auch eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltete. In dieser war Versicherungsschutz für Tod, schweren Unfall und unerwartet schwere Erkrankung vereinbart. Für den Fall einer unerwarteten Verschlechterung einer schon... Lesen Sie mehr
Landgericht Münster, Urteil vom 16.12.2015
- 1 S 56/15 -
Radfahrer muss sich aufgrund einhändigen Fahrens wegen des Führens zweier Hunde Mitverschulden an unfallbedingtem Sturz von 75 % anrechnen lassen
Schmerzensgeld von 800 EUR aufgrund Risswunde an Hand und Prellungen an Schienbeinen
Zwar ist das einhändige Fahren zwecks Führens zweier Hunde an der Leine für Radfahrer grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 4 StVO gestattet, dennoch kann ihm im Einzelfall ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er wegen eines freilaufenden Hundes bremsen muss und dadurch stürzt. Erleidet ein Radfahrer aufgrund eines Sturzes eine Risswunde an der Hand und Prellungen an den Schienbeinen, kann dies ein Schmerzensgeld von 800 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 fuhr ein Radfahrer am rechten Straßenrand und führte dabei seine zwei Schäferhunde an einer Leine, die er in der rechten Hand hielt. Mit seiner linken Hand steuerte er das Rad. Er näherte sich von hinten einer Fußgängerin, deren Hund unangeleint frei herumlief. Der Hund bewegte sich plötzlich auf den Radfahrer zu, so dass dieser... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dorsten, Urteil vom 11.12.2006
- 3 C 170/06 -
Schmerzensgeld von 1.000 Euro aufgrund von Schnittwunden an Stirn und Schürfwunde am Knie durch Verkehrsunfall
Mitverschulden von 50 % wegen Nichtanlegen des Gurtes
Erleidet ein Unfallgeschädigter aufgrund eines grob verschuldeten Verkehrsunfalls Schnittwunden an der Stirn sowie eine Schürfwunde am Knie, so steht ihm ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zu. Dieses ist jedoch auf 500 Euro zu kürzen, wenn der Unfallgeschädigte nicht angeschnallt war und ihm somit ein Mitverschulden von 50 % anzulasten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dorsten hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Januar 2011 zu einem Verkehrsunfall, weil ein Autofahrer trotz einer für ihn "rot" zeigenden Ampel in die Kreuzung hineinfuhr und dabei mit dem Fahrzeug eines weiteren Autofahrers zusammenstieß. Der Unfallgeschädigte machte aufgrund der unfallbedingten Verletzungen ein Schmerzensgeldanspruch geltend. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2013
- 47 C 135/13 -
Schmerzensgeld bei blutender Nasenwunde auf Kreuzfahrtschiff wegen Stoß mit Tablett durch Steward
Fehlende Bademöglichkeit aufgrund Verletzung begründet kein Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude
Erhält eine Kreuzfahrtpassagierin aufgrund einer Ungeschicklichkeit eines Stewards eine blutende und schmerzende Nasenwunde, so besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR. Kann die Passagierin zudem nicht mehr baden, so begründet dies keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Denn dies stellt eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Kreuzfahrtreise im April 2011 wurde eine Passagierin von einem Steward mit einem Tablett an der Nase gestoßen. Dadurch entstand eine Risswunde. Aufgrund der Verletzung litt die Passagierin in den nächsten zwei Tagen unter Schmerzen und konnte deswegen schlecht schlafen. Zudem durfte sie nicht mehr baden. Die Passagierin klagte... Lesen Sie mehr
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