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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schmutzmatte“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 15.01.2013
- 5 U 36/12 -
Sturz über Schmutzmatte: Keine Haftung des Reiseveranstalters bei erkennbaren Gefahrenstellen
Vorliegen eines Reisemangels ist zu verneinen
Stürzt ein Urlauber über eine erkennbare Schmutzmatte vor dem Eingangsbereich eines Hotels und verletzt sich dabei, so hat sich in dem Unfall lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Der Reiseveranstalter muss daher nicht haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte während einer Pauschalreise in der Türkei eine Urlauberin gegen 22 Uhr über der 2 cm starken Fußmatte vor dem Eingangsbereich ihres Hotels. Aufgrund des Sturzes erlitt sie eine Oberschenkeltrümmerfraktur und klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €. Ihrer Meinung nach habe der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da die Schmutzmatte an der Schmalseite nicht über eine Abschlussleiste verfügte.Das Landgericht Aschaffenburg gab der Klage zum Teil statt. Seiner Ansicht nach haben der Klägerin die Ansprüche... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 19.01.2011
- 2 U 468/10 -
Supermarkt haftet nicht für Sturz über unbefestigte Fußmatte im Eingangsbereich
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Lebensmittelhändlers / Ausschließliche Mitschuld des Kunden bei Stolpern über die Fußmatte
Das Auslegen einer Fußmatte vor einem Supermarkt ohne Befestigung mit einem Klebeband stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Wer nach Bemerken eines Widerstandes dennoch versucht mit seinem Einkaufswagen über die Fußmatte zu fahren und dabei zu Fall kommt, trägt ein die Haftung ausschließendes Mitverschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegende Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls. Die Beklagte betrieb einen Lebensmittelladen. Nach ihrem Einkauf wollte die Klägerin ihren Einkaufswagen zurück in das Geschäft schieben. Dabei überfuhr sie eine vor dem Geschäft liegende Fußmatte (Schmutzmatte) und blieb mit dem Einkaufswagen an dieser hängen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 24.04.2003
- 7 C 21/03 -
Vermieter darf Auslegen von Fußmatten verbieten
Keine Beeinträchtigung des Mietvertragszwecks
Der Vermieter darf im Mietvertrag das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür verbieten. Hält sich der Mieter nicht daran, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, selbst wenn Fußmatten in anderen Aufgängen des Hauses von ihm hingenommen werden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde das Auslegen von Fußmatten durch den Mietvertrag verboten. Ein Mieter hielt sich nicht an dem Verbot und wurde vom Vermieter auf Unterlassung verklagt.Das Amtsgericht Neukölln gab dem Vermieter recht. Dieser hatte gegen den Mieter ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB. Das Auslegen der Fußmatte durch den Mieter stellte eine... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.04.1988
- 15 W 168/88 -
Schuhe vor der Wohnungstür gefährden nicht die Sicherheit auf dem Hausflur
Verkehrssicherungspflicht gebietet es Hauseigentümern nicht, im Haus einen Zustand völliger Gefahrenfreiheit zu schaffen
Das zeitweilige Abstellen von Schuhen im Flur auf der Fußmatte bei schlechter Witterung ist weit verbreitet und als üblich anzusehen. Es hat seinen einleuchtenden Grund in dem Bestreben, Verschmutzungen der Wohnung zu vermeiden. Wer eine Wohnung nicht betreten will, wird sich der Fußmatte in aller Regel nicht nähern und durch die darauf abgestellten Schuhe somit auch nicht gefährdet werden.
Das Oberlandesgericht Hamm wies mit dieser Begründung die Klage von Wohnungseigentümern eines Mehrfamilienhauses ab, die die Aufhebung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung beantragt hatten. Danach war es den Hausbewohnern erlaubt, ihre Schuhe witterungsbedingt im Flur auf der Fußmatte zeitweilig abzustellen. Die Richter entschieden, dass dieser Beschluss rechtmäßig sei.... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 12.03.2008
- 21 O 645/07 -
Sturz auf wegrutschender Gummimatte: Zu den Anforderungen an die Absicherung eines Hauszugangs
Wenn die Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle wird
Die kalte Jahreszeit verlangt auch Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. So müssen sie sicherstellen, dass im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten nicht im Zusammenspiel mit sich darunter bildendem Eis zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der ein Hauseigentümer zur Zahlung von rund 13.600 € Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde. Dieser Betrag wurde einer Fußgängerin zugesprochen, die auf einer wegrutschende Gummimatte stürzte und sich dabei schwer verletzte.Zu dem Hausanwesen des Beklagten führt eine Holzbrücke über einen Teich. Bei... Lesen Sie mehr
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