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Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.08.2015
- 4 U 119/14 -
Kein Schadensersatzanspruch bei Autobeschädigung durch Polizeikelle anlässlich einer Verkehrskontrolle
Fehlender Beweis einer Amtspflichtverletzung durch Polizei
Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht im Falle der Beschädigung eines Pkw durch eine Polizeikelle anlässlich einer Verkehrskontrolle nur dann, wenn der Polizei eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarland hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle zur Überwachung der Gurtanlegepflicht im Juli 2013 wurde ein Pkw der Marke Smart durch eine Polizeikelle beschädigt. Dessen Eigentümer klagte aufgrund dessen gegen das Land auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 1.287 EUR. Der Kläger gab an, dass der am rechten Fahrbahnrand stehende Polizeibeamte kein Anhaltezeichen gegeben habe, weshalb er weitergefahren sei. Als er sich in Höhe des Beamten befunden habe, sei dieser plötzlich unmittelbar vor sein Fahrzeug gesprungen und habe mit der Winkerkelle auf die A-Säule des Pkw geschlagen. Das beklagte Land schilderte den... Lesen Sie mehr
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