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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 17.03.2016
- 13 C 203/15 -
Formell unwirksames Mieterhöhungsverlangen: Vermieter hält zur Begründung herangezogenen qualifizierten Mietspiegel für nicht qualifiziert
Keine ordnungsgemäße Begründung der Mieterhöhung
Begründet ein Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen mit einem qualifizierten Mietspiegel, hält er diesen aber zugleich für nicht qualifiziert, so ist das Mieterhöhungsverlangen nicht ordnungsgemäß begründet und somit formell unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begründete die Vermieterin einer Wohnung ihr
Formelle Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen die Vermieterin. Das
Heranziehen anderer Begründungsmittel
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Vermieterin die in § 558 a Abs. 2 Nr. 2-4 BGB genannten Begründungsmittel heranziehen können, wenn ihrer Ansicht nach, der Berliner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2016, 656/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 656 GE 2016, 656
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Dokument-Nr. 22781
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