alle Urteile, veröffentlicht am 25.11.2024
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2024
- 5 B 4212/24 -
Genehmigung für Abschuss eines Wolfes, der Nutztiere gerissen hat, vorläufig gestoppt
VG Oldenburg gibt Eilantrag gegen Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines Wolfes im Landkreis Leer statt
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. stattgegeben. Demnach darf ein Wolf im Landkreis Leer nunmehr nicht abgeschossen werden.
Hintergrund des Verfahrens waren mehrere Rissereignisse in der Gemeinde Jemgum im Zeitraum von Mai bis Oktober 2024, bei denen insgesamt sechs Rinder und rund 14 Schafe durch einen Wolf getötet wurden.Mit Bescheid vom 8. November 2024 erließ der Landkreis Leer auf Grundlage von § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme eines Individuums der streng geschützten Tierart Wolf (Canis lupus) aus der Natur.Gegen diese Ausnahmegenehmigung hat die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. Widerspruch... Lesen Sie mehr
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