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alle Urteile, veröffentlicht am 05.11.2024

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 19.09.2024
- 3 O 313/23 -

Trotz Anspruch auf Kita-Platz: Gemeinde haftet nicht für private Betreuungskosten

Erst bei erfolgloser Klage besteht eine Aussicht auf die Erstattung von Betreuungskosten

Eine Gemeinde ist nicht ohne weiteres zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann. Bevor die Eltern die Kosten für eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder erstattet bekommen, müssen sie vor dem VG auf Zuweisung des Kita-Platzes klagen. Der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gemeinde setzt nämlich voraus, dass alle Rechtsschutzmittel auf Zuteilung eines Kita-Platzes erfolglos ausgeschöpft sind. Das hat das Landgerichts Frankenthal entschieden. Die auf Zahlung von Schadenersatz gerichtete Klage einer jungen Mutter gegen die Stadt Ludwigshafen wurde abgewiesen.

Im konkreten Fall beantragten die Eltern im Mai 2020 für ihr im selben Monat geborenes Kind einen Kitaplatz ab Mai 2021. Die Stadt übermittelte eine Anmeldebestätigung, in der eine Rückmeldung angekündigt wurde. Die blieb zunächst aber aus. Erst im April 2023 erhielt die Familie die Mitteilung, dass dem Kind ab September 2023 ein Betreuungsplatz zugewiesen wurde. Die Mutter verlangte von der Stadt Ersatz für die ihr zwischenzeitlich entstandenen privaten Betreuungskosten. Sie und ihr Ehemann seien auf die Betreuung ihrer Tochter angewiesen gewesen und hätten Tagesmütter bezahlen müssen.Das LG wies die Klage ab. Das Elternpaar... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 30.09.2024
- 1 ORs 1 SRs 8/24 -

Merkel nach Ahrtal-Besuch bei Facebook beleidigt: Auf die Anzahl der "Follower" kommt es nicht an

Für die Strafbarkeit kommt es einzig auf den Inhalt der Äußerung an

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass es für die Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien gegenüber im politischen Leben stehenden Personen lediglich auf den Inhalt der Äußerung ankommt. Nicht relevant sind dagegen die sonstigen Umstände, wie beispielsweise die gewählte Verbreitungsart und die Größe des Adressatenkreises.

Im September 2021 veröffentlichte ein Mann aus Kaiserslautern auf seinem öffentlichen Facebook-Profil folgenden Kommentar: "Merkel im Ahrtal…daß sich die dumme Schlampe nicht schämt…". Der Text war dabei in weißer Schriftfarbe auf braunem Untergrund geschrieben, auf dem zudem insgesamt sieben sogenannte Emoticons in Form von lächelnden Kothaufen zu sehen waren. Das AG Kaiserslautern... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.01.2024
- 14 U 122/22 -

Unzulässiges Verbot des Mitführens von Mobiltelefonen oder Notebooks während Hauptversammlung

Ausschluss von Hauptversammlung wegen Nichtbeachtung des Verbots begründet Verletzung des Teilnahmerechts

Es ist unzulässig einen Aktionäre das Mitführen eines Mobiltelefons oder Notebooks zur Hauptversammlung zu verbieten. Kommt es zu einem Ausschluss von der Hauptversammlung, weil das Verbot missachtet wurde, so liegt eine Verletzung des Teilnahmerechts vor. Die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse können dann angefochten werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 führte eine in Berlin ansässige Aktiengesellschaft eine Hauptversammlung durch. Dabei war es den Aktionären verboten, Mobiltelefone, Notebooks oder sonstige Geräte mitzuführen, mit denen Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden können. Ersatzweise wurde eine Notfallnummer eingerichtet, worüber Aktionäre erreichbar sein sollten.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 04.01.2024
- 5 C 88/23 -

Recht zur fristlosen Kündigung bei Bezeichnung einer Mitarbeiterin der Vermieterin als "dreckige Hure" und "dreckige Schlampe"

Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

Wird eine Mitarbeiterin der Vermieterin von einem Mieter wiederholt als "dreckige Hure" und "dreckige Schlampe" bezeichnet und ihr zudem der Tod gewünscht, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnis. Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit 2022 erhielt die Mitarbeiterin einer Vermieterin von Wohnraum in Berlin Daueraufträge eines Mieters, in deren Verwendungszweck die Mitarbeiterin unter anderem als "dreckige Hure" und "dreckige Schlampe" bezeichnet wurde. Zudem wurde ihr und "dem Rest ihrer Sippe" der Tod gewünscht. Die Vermieterin nahm dies zum Anlass das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr

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