wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Coburg, Urteil vom 28.03.2017
14 C 101/17 -

Anerkenntnis der Haft­pflicht­versicherung zur Zahlung von Verbringungskosten aufgrund des Ab­rechnungs­schreibens

Versicherung zieht nur Höhe der Verbringungskosten im Ab­rechnungs­schreiben in Zweifel

Zieht eine Haft­pflicht­versicherung in einem Ab­rechnungs­schreiben nur die Höhe von Verbringungskosten eines reparatur­bedürftigen Fahrzeugs in Zweifel, erkennt sie damit die grundsätzliche Erstattung der Kosten an. Das nachträgliche Bestreiten der Versicherung an der Verbringung des Fahrzeugs ist daher unerheblich. Dies hat das Amtsgericht Coburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Unfallgeschädigter von der gegnerischen Haftpflichtversicherung unter anderem die Erstattung von Kosten der Verbringung des verunfallten Fahrzeugs in Höhe von ca. 70 EUR. Die Versicherung verfasste daraufhin ein Abrechnungsschreiben, in dem sie die Höhe der Verbringungskosten für nicht nachvollziehbar hielt. Der Unfallgeschädigte hielt die Höhe der Kosten für zutreffend und erhob Klage auf Erstattung der Kosten. In dem anschließenden Verfahren bestritt die Haftpflichtversicherung, dass das Fahrzeug überhaupt verbracht wurde.

Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten

Das Amtsgericht Coburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten zu. Das Bestreiten der Beklagten an der Verbringung des Fahrzeugs sei wirkungslos, da sie die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der Kosten im Rahmen ihres Abrechnungsschreibens bereits anerkannt habe. Die Erklärung im Abrechnungsschreiben sei als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten. Die Beklagte habe nicht in Zweifel gezogen, dass unfallbedingt überhaupt Verbringungskosten angefallen wären.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2018
Quelle: Amtsgericht Coburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26333 Dokument-Nr. 26333

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26333

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?