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Amtsgericht Coburg, Urteil vom 28.03.2017
- 14 C 101/17 -
Anerkenntnis der Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Verbringungskosten aufgrund des Abrechnungsschreibens
Versicherung zieht nur Höhe der Verbringungskosten im Abrechnungsschreiben in Zweifel
Zieht eine Haftpflichtversicherung in einem Abrechnungsschreiben nur die Höhe von Verbringungskosten eines reparaturbedürftigen Fahrzeugs in Zweifel, erkennt sie damit die grundsätzliche Erstattung der Kosten an. Das nachträgliche Bestreiten der Versicherung an der Verbringung des Fahrzeugs ist daher unerheblich. Dies hat das Amtsgericht Coburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Unfallgeschädigter von der gegnerischen
Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten
Das Amtsgericht Coburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten zu. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2018
Quelle: Amtsgericht Coburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26333
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