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Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 05.01.1994
- 6 C 509/93 -
"Baseballmütze-Fall": Haarausfall nach Friseurbesuch - Erhöhtes Schmerzensgeld bei Verhöhnung
6.000,- DM Schmerzensgeld für unsachgemäße Haarbehandlung beim Friseur mit nachhaltiger Schädigung des Haarwuchs in 3x5 cm großen Bereich
Ein Friseur muss nach einer fehlerhaften Haarbehandlung Schmerzensgeld zahlen, wenn einer Kundin großflächig die Haare ausfallen. Ein höheres Schmerzensgeld kann angemessen sein, wenn die Kundin verhöhnt wurde, etwa in dem ihr geraten wurde, eine Baseballmütze zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Erkelenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Schülerin in einem Friseursalon ein 3-wöchiges Praktikum gemacht. Zum Dank für ihren Einsatz erhielt sie eine kostenlose Haarbehandlung. Leider fielen nach der Haarbehandlung einige Haare aus. Im Zentrum des behaarten Kopfbereichs entwickelte sich eine ca. 5,- DM große kahle Stelle. Eine Untersuchung in einer Hautklinik ergab, dass in einem Bereich von ca. 3x5 cm mit einem Haarwuchs auch in Zukunft nicht mehr zu rechnen sei.
Fehlerhafte Haarbehandlung
Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den
Erhöhtes Schmerzensgeld wegen Verhöhnung
Das Verhalten des Friseurs und der hinter dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Erkelenz (vt/pt)
- Blutige und abgelöste Kopfhaut nach Blondierung – Kundin hat Anspruch auf 3.000 Euro Schmerzensgeld
(Landgericht Arnsberg, Urteil vom 26.10.2010
[Aktenzeichen: 3 S 111/10]) - 3000,- DM Schmerzensgeld für Haarschädigung durch eine Dauerwellenbehandlung
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.01.2000
[Aktenzeichen: 19 U 62/99])
Jahrgang: 1995, Seite: 797 VersR 1995, 797
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Dokument-Nr. 11669
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